Grundpflege

Grundvoraussetzung für das Beziehen von Leistungen bei der Grundpflege durch unseren Pflegedienst ist das Bestehen einer Pflegestufe.

Dies bedeutet, dass die Kosten der Grundpflege in der Regel von der Pflegekasse übernommen werden.

Die Grundpflege in der Altenpflege umfasst alle regelmäßig wiederkehrenden Pflegemaßnahmen, die zur Alltagsbewältigung der pflegebedürftigen Person beitragen. 70% unserer Leistungserbringung in der Altenpflege wird in der Grundpflege erbracht. Zu den Leistungen der Grundpflege gehören:

Im Bereich der Körperpflege
  • Waschen, Duschen, Baden
  • Zahnpflege, auch Zahnprothesen
  • Kämmen und Rasieren
  • Darm- und Blasenentleerung
Im Bereich der Ernährung
  • Mundgerechte Zubereitung der Nahrung
  • Aufnahme von Nahrung und Speisen
Im Bereich der Mobilität
  • Selbstständiges Aufstehen und Zu-Bett-Gehen
  • An- und Auskleiden
  • Gehen, Stehen und Treppensteigen
  • Verlassen und Wiederaufsuchen der Wohnung, z.B. für Arztbesuche